Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2024
Jährlich wird im gesamten Bundesgebiet – also auch im Freistaat Sachsen – der Mikrozensus (kleine Volkszählung) durchgeführt. Er ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) von Januar bis Dezember zu Themen, wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Besuch von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts befragt wird. In den Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert, mit denen man z. B. die Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen der Menschen in Europa vergleichen kann. Das Frageprogramm 2024 enthält außerdem zusätzliche Fragen zum Pendlerverhalten von Schülern, Studenten und erwerbstätigen Personen.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort. Im Jahr 2023 nutzten rund 65 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.
Weitere Informationen zum Mikrozensus erhalten Sie unter www.mikrozensus.de oder telefonisch 03578/33-2100.