Vereinsförderung

Die Große Kreisstadt Glauchau gewährt nach Maßgabe ihrer VEREINSFÖRDERRICHTLINIE und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuschüsse zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der öffentlichen Arbeit gemeinnütziger Vereine.

Der Antrag auf eine Vereinsförderung im Jahr 2025 ist bis spätestens 30.09.2024 bei der Stadtverwaltung Glauchau, Oberbürgermeisterbereich, Markt 1 in 08371 Glauchau einzureichen.