Breitbandausbau in Glauchau

Projektbeschreibung - Ziele:
 
Die Große Kreisstadt Glauchau misst dem Breitbandausbau, das bedeutet dem Einsatz einer Internetzugangstechnik mit verhältnismäßig hoher Datenübertragungsrate, eine große Bedeutung zu. Nicht nur im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung, sondern auch als wichtiger Standort- und Lebensfaktor treibt Glauchau den Ausbau mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen voran. Die Kommune selbst wirkt dabei bei der Vorbereitung und Umsetzung des Projekts unter Einsatz von Fördermitteln mit und hat sich nachrangig zusätzlich dem im Landkreis Zwickau stattfindenden Ausbauprojekt angeschlossen.

Das Glauchauer Verfahren zum Breitbandausbau trägt die genaue Bezeichnung „Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Stadt Glauchau“. Es zielt darauf ab, die sogenannten „weißen Flecken“ im Gemeindegebiet zu eliminieren. Diese kartografische Darstellung der Versorgungssituation bildet alle Bereiche Glauchaus ab, welche zum Zeitpunkt der im Januar und Februar 2017 durchgeführten Markterkundung eine Downloadrate von unter 30 Megabit/s aufwiesen und somit für den Ausbau förderfähig sind. Finanzmittel werden durch Bund und Land bereitgestellt. Für die Fördermodalitäten des Bundes ist dabei die Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ maßgebend. Ergänzend besteht eine Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen“.
 
Von Projektbeginn an wird die Stadt Glauchau durch eine Beraterfirma unterstützt. Diese hat in einer Studie untersucht, welches Ausbaumodell und welcher Umsetzungsansatz hier vor Ort am geeignetsten ist.
Hierfür wurden ein Technologievergleich, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie eine Abwägung aller möglichen Risiken durchgeführt. Im Ergebnis wird der Stadt Glauchau empfohlen, die Bundesförderung durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke zu beantragen. Mit diesem Modell werden die zu tätigenden Investitionen für private Telekommunikationsbetreiber wieder attraktiv.

Nach der positiven Bescheidung des Antrags sowie der Erstellung des vorläufigen Förderbescheids wurde ein offenes, diskriminierungsfreies Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers durchgeführt. In diesem Teilnahmeverfahren wurden nach Interessensbekundung die geeigneten Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Ziel des Ausbauprojektes ist die Versorgung von Haushalten mit mindestens 50 Megabit/s. Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen sollen langfristig mit bis zu 1.000 Megabit/s versorgt werden. Zudem wurde von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des sogenannten „Technologieupgrades” Gebrauch gemacht, um das Projekt auf Glasfasertechnologie umzustellen. Hierbei erfolgt die Heranführung der Glasfaserkabel bis ans Haus.

Zur besseren Bearbeitbarkeit des Gesamtprojektes wurden Gebietslose gebildet, wobei Bandbreitenanforderungen der einzelnen Teilnehmergruppen zu berücksichtigen waren. Dadurch sollen in Summe im Leistungsbereich des sogenannten „Los 1“ ca. 1.300 Adressen (Haushalte, Schulen und öffentliche Einrichtungen, Gewerbebetriebe außerhalb von Gewerbegebieten) und mit „Los 2“ ca. 55 Adressen (Gewerbegebiete) mit Glasfaser erschlossen werden. Schnelle und stabile Breitbandverbindungen sind für die in Glauchau ansässigen Gewerbetreibenden und gleichermaßen für die öffentlichen Einrichtungen, Schulen und privaten Haushalte ein zentraler Produktions-, Erfolgs-, Standort- und Lebensfaktor.

 
Weitere Informationen:
 
 

Das Glauchauer Projekt zum Breitbandausbau kümmert sich bisher um die Beseitigung der sogenannten „weißen Flecken“. Dabei geht es um Adresspunkte, welche zum Zeitpunkt der im Jahr 2017 durchgeführten Markerkundung eine Downloadrate von unter 30 Megabit/s aufwiesen. Diese ca. 1.300 Adressen im Gemeindegebiet haben die Möglichkeit, einen vollgeförderten Glasfaseranschluss zu erhalten.

Zusätzlich besteht nun für weitere ca. 1.200 sogenannte Vortriebs-Adressen entlang der Ausbautrassen die Chance, einen teilgeförderten Anschluss mit Glasfaser zu bekommen. Für die Hinzunahme des „Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten“ liegen der Stadt Glauchau seit Ende 2022 entsprechend angepasste Fördermittelbescheide des Bundes und des Freistaates Sachsen vor. Damit ist das Fördervolumen für die Stadt Glauchau auf gut 20 Millionen Euro angewachsen.

Im März 2023 wurden die Eigentümer der ermittelten Vortriebs-Adressen durch Oberbürgermeister Marcus Steinhart angeschrieben. Der Brief beinhaltet ebenfalls alle relevanten Informationen der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (eins), da das Telekommunikationsunternehmen für den Ausbau und die Realisierung verantwortlich ist. Diejenigen Eigentümer, welche mittels finanzieller Eigenbeteiligung einen teilgeförderten Glasfaseranschluss installieren möchten, werden gebeten, ihre Einwilligung bei der eins abzugeben.

Mit einem Glasfaseranschluss werden Immobilien für die Zukunft gerüstet, ganz unabhängig davon, ob der Anschluss zeitnah genutzt werden soll oder nicht. Durch die Glasfasertechnologie werden die Gebäude für die Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung vorbereitet.

Seit April 2022 konnten inzwischen ca. 20 Kilometer Trasse durch die von der eins beauftragten Baufirmen im Stadtgebiet bzw. in den Ortschaften verlegt werden. Die Baumaßnahmen werden sich im Jahr 2023 fortsetzen, wodurch es stellenweise auch zu Verkehrseinschränkungen kommen kann. Derzeit liegt die Eigentümergestattungsquote bei den vollgeförderten Adressen bei über 80 Prozent.

Im Auftrag der eins sind regelmäßig Außendienstmitarbeiter unterwegs, welche Eigentümer kontaktieren und zu den Gestattungen und Hausanschlüssen informieren.

Grundsätzlich stehen weitreichende Informationen beispielsweise in Form von Erklärvideos unter www.eins.de/privatkunden/internet/ausbaugebiete/glauchau/ zur Verfügung. Hier kann auch geprüft werden, welche Adressen im Rahmen des Glauchauer Breitbandausbaus mittels Glasfaser erschlossen werden können.

Der Breitbandausbau wird im Rahmen der Bundes-Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gefördert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Im Rahmen des Breitbandkabelausbaus in der Großen Kreisstadt Glauchau wurden am 8. Februar 2023 in der Peniger Straße und Bahnhofstraße sowie am 9. Februar 2023 in der Geschwister-Scholl-Straße die ersten von insgesamt vier PoP-Stationen durch die eins energie sachsen GmbH & Co KG aufgestellt.

Der PoP (Point of Presence) ist eine Technikstation im kabelgebundenen Breitbandnetz und das Herzstück für die Erweiterung des Glasfasernetzes in Glauchau. Die Verteilstation kann künftig mehrere tausend Haushalte mit schnellem Internet versorgen. Dafür werden 500 km Glasfaserkabel und ca. 160 km Leerrohre verlegt. In den verlegten Röhrchen der Stationen sind die eingeblasenen Glasfasern; sie dienen der Übertragung von Licht. Spezielle Aktivtechnik wandelt das Lichtsignal zwischen den PoPs um in ein hochfrequentes Multiplexsignal und stellt so die Verbindung vom Haushalt zum Internet über sogenannte Fernkabel her. 

Die Aufstellung des PoP in der Bahnhofstraße nahm Oberbürgermeister Marcus Steinhart zum Anlass, sich selbst vor Ort ein Bild zu machen. Mit dabei war auch der Vertriebskoordinator bei der eins energie in sachsen, Rüdiger Klinner.

Das Aufstellen der PoP-Stationen bedeutet aber nicht automatisch, dass an den Standorten sofort schnelles Internet anliegt. Dafür muss zunächst die Fernkabelnetz-Struktur, die Nah- und Hausanschlussvernetzung installiert sein. eins energie in sachsen möchte jedoch das Netz schrittweise in Betrieb nehmen, wenn zumindest die Fernanbindung und das Nahverteilnetz funktionieren. Sobald konkrete Angaben zu Teilinbetriebnahmen möglich sind, informieren sowohl die Stadt als auch eins energie in sachsen rechtzeitig.

Weitere Informationen:
Weitere Informationen der Firma eins energie in sachsen zum Breitbandausbau in Glauchau finden sie hier.

 
Diese Maßnahme ist ein Förderprojekt und wird mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Sachsen durchgeführt. 

Bereits im Juni, genauer gesagt am 29.06.2022, wurde der Breitbandausbau in den Glauchauer Gewerbegebieten offiziell vollständig fertig gestellt. Das für die Erschließungs- und Installationsarbeiten zuständige Unternehmen envia TEL sorgt für schnelles Internet in den Industrie- und Gewerbegebieten Nordwest, Nordost, Niederlungwitz und Reinholdshain.

Die im Rahmen dieses sogenannten Bau-Loses 2 in Glauchau neu erschlossene, zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur wurde im Mai 2022 in Betrieb genommen. Zuvor mussten in den letzten beiden Jahren rund 20 Kilometer Glasfaserleitungen installiert werden.

Den mehr als 90 ansässigen Firmen und Gewerbetreibenden in den Glauchauer Industrie- und Gewerbegebieten steht damit Highspeed-Internet mit Bandbreiten bis 10 Gigabit pro Sekunde zur Verfügung.

Der im Juli noch amtierende Dr. Peter Dresler, Oberbürgermeister der Stadt Glauchau, sagte zur Baufertigstellung: „Ich freue mich, dass unseren Gewerbetreibenden mit Abschluss der Bauarbeiten nun leistungsstarkes Glasfaser-Internet und damit optimale Bedingungen für die digitale Zukunft zur Verfügung stehen. Glasfaser ist mittlerweile genauso wichtig wie Strom, Wasser und ein gut ausgebautes Straßennetz. Zudem erhöht der Breitbandausbau die Standortattraktivität und sichert uns Arbeitsplätze in der Region.“

Der Breitbandausbau wird im Rahmen der Bundes-Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gefördert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Dreh- und Angelpunkt der digitalen Zukunft ist eine schnelle und zuverlässige Datenübertragung. Die Glasfasertechnologie ist hier konkurrenzlos. Nur sie erreicht zugesicherte Bandbreiten zuverlässiger als andere Anschlusstechnologien – und das bis in den Gigabitbereich. Damit können Unternehmen die ganze Bandbreite der digitalen Möglichkeiten nutzen – vom Arbeiten in der Cloud, moderner Unternehmenskommunikation bis hin zur smarten Vernetzung von Arbeitsplätzen und Industrie 4.0“, erklärt envia TEL-Geschäftsführer Stephan Drescher. envia TEL richtet auf Wunsch die entsprechenden Glasfaserdirektanschlüsse kostenpflichtig ein und bietet auch die passenden Internet-, Telefon- und Vernetzungsdienste an.

Weiterführende Informationen zum Breitbandausbau und den Produkten der envia TEL finden Sie unter: www.enviatel.de/unternehmen.

Auch die Glasfaserinstallation im Bereich geförderter Adressen im Glauchauer Stadtgebiet schreitet sichtbar voran. Das für das Bau-Los 1 beauftragte Unternehmen eins energie in Sachsen erschließt hier eine Vielzahl von vormals unterversorgten Privatadressen (die sogenannten „weißen Flecken“). Begonnen wurden die Tiefbauarbeiten im April 2022 an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet.

Am 26. April 2022 erfolgte der symbolische erste Spatenstich für den geförderten Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Glauchau. In Summe sollen rund 2.700 neue Haushalte im Stadtgebiet und den Ortsteilen mit Glasfaser erschlossen werden. Die Firma eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (eins) errichtet das Glasfasernetz und wird es auch nach Fertigstellung betreiben. Möglich wird der Ausbau durch Fördermittel von Bund und Land. Insgesamt werden rund 21,3 Millionen Euro in Glauchau investiert, davon sind 19,2 Millionen Euro Fördermittel. Die Errichtung und der Betrieb des Glasfasernetzes umfasst die Gebiete, die im Zuge der Markterkundung im Jahre 2016 mit einer Bandbreite von weniger als 30 MBit/s auskommen mussten.
 
Gestartet wurde im April 2022 mit der Erschließung in der Schlachthofstraße sowie in den Ortsteilen Voigtlaide und in Gesau. Im Anschluss wird im restlichen Stadtgebiet ausgebaut. Die finale Fertigstellung der Erschließung ist für Sommer 2023 geplant. Im Zuge der Maßnahmen werden 75 Kilometer Trasse, 148 Kilometer Rohre und 476 Kilometer Kabel verlegt. Dabei wird überwiegend in offener Bauweise vorgegangen, um die Hausanschlüsse herzustellen. Wo es technologisch notwendig ist, wird mittels Horizontalspülbohrung gearbeitet. Auf Grund der Bauarbeiten wird es abschnittsweise zu Verkehrseinschränkungen kommen. Diese werden rechtzeitig ausgeschildert.

eins energie führte am 12.05.2022 in der Sachsenlandhalle eine Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau in Glauchau durch.

 

Weitere Informationen:
Weitere Informationen der Firma eins zum Breitbandausbau in Glauchau finden sie hier.
 
Weitere Informationen der Stadt Glauchau zum Breitbandausbau finden Sie hier.
 

Der Breitbandausbau wird im Rahmen der Bundes-Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gefördert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Bereits im Oktober 2021 hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr angekündigt, dass die Administration der Breitbandförderprojekte im Rahmen des Weiße-Flecken-Programms für Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab 2022 auf die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), zusammen mit den Unterauftragnehmern VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und die TÜV Rheinland Consulting GmbH übertragen wird.

Für das Glauchauer Breitbandausbauprojekt bedeutet dies, dass nun nicht mehr die ateneKOM als bisheriger Projektträger zuständig ist, sondern die PwC mit ihren Partnern. In Vorbereitung des Projektträgerwechsels gab es Abstimmungen zwischen ateneKOM und PwC, um einen möglichst reibungslosen Übernahmeprozess des Ausbauprojektes ohne Informationsverluste zu gewährleisten. Mit Änderungsbescheid vom 28. März 2022 ist die PwC offiziell für das Glauchauer Fördervorhaben im Rahmen des Breitbandausbaus zuständig.

Der Breitbandausbau wird im Rahmen der Bundes-Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie durch die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ gefördert.

 

Im Internet zu surfen, geht mit einem Glasfaseranschluss schneller denn je. Darum bringen die Stadt Glauchau und die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (eins energie) den Ausbau des Glasfasernetzes voran.

Für den Ausbau des Glasfasernetzes erhält die Stadt Glauchau eine Förderung des Bundes und des Freistaates Sachsen, um das Glasfaser-Netz an Adressen auszubauen, die derzeit mit weniger als 30 Mbit/s versorgt werden.

Im Dezember 2021 wurden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer, die einen kostenfreien förderfähigen Glasfaser-Anschluss erhalten können, per Post informiert. Darin wurde die Erteilung einer Eigentümer-Gestattung, die für den Anschluss notwendig ist, über die Webseite www.eins.de/glauchau erbeten.

Für alle Interessierten zeigt ein Video auf www.eins.de/glauchau wichtige Informationen zum Glasfaser-Ausbau vor Ort. Wer zusätzlich Interesse an einer individuellen Beratung hat, kann unter www.eins.de/termin einen persönlichen Termin mit einem Glasfaser-Spezialisten der Firma eins energie vereinbaren.

Weitere Informationen zum Breitbandausbau in Glauchau finden Sie hier.

Der Breitbandausbau wird im Rahmen der Bundes-Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gefördert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

 

Im Auftrag der enviaTEL GmbH werden seit über einem Jahr die Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau in den Glauchauer Gewerbegebieten vorangetrieben. Das „Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest“ sowie das „Gewerbegebiet Niederlungwitz“ sind nun fast vollständig erschlossen und die Glasfaserkabel zum Großteil verlegt worden, sodass im Juni 2021 die ersten Kunden die Nutzung der Glasfaseranschlüsse aufnehmen konnten. Inzwischen profitieren ca. 20 Gewerbebetriebe von den neuen Highspeed-Anschlüssen mittels Glasfaser. Zu den ersten Nutzern gehören Gewerbebetriebe im „Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest“ mit Sitz in der Boschstraße, der Dieselstraße, der Nikolaus-Otto-Straße, der Peniger Straße, der Siemensstraße, der Waldenburger Straße sowie der Weidensdorfer Straße.

Derzeit erfolgen die Tiefbauarbeiten in Richtung des Gewerbegebietes „Am Heizwerk“ in Reinholdhain. Auch das „Industriegebiet Nordost“ im Bereich Am Schafteich muss noch erschlossen werden.

Insgesamt sollen im Rahmen des Los 2 ca. 55 Adressen in Gewerbegebieten durch den geförderten Breitbandausbau mit Glasfaser versorgt werden. Maßgebend ist die Bundes-Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen“.

Mit Schreiben vom 26. Juli 2021 hat die Stadt Glauchau den Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung von der ateneKOM erhalten. Damit wurde der im März 2021 eingereichte und darauffolgend im Juni aufgrund von Nachforderungen des Fördermittelgebers nochmals geänderte Konkretisierungsantrag positiv beschieden. Das Breitbandprojekt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Glauchau umfasst ein Fördervolumen von insgesamt 19.338.028 €. Davon werden mit dem nun vorliegenden Bescheid 11.602.816 € aus Bundesmitteln finanziert.

Auf Basis des vorliegenden Bescheides muss nun der bisher vorläufige Zuwendungsbescheid des Freistaates angepasst werden, um den Gesamtfinanzierungsbedarf durch die Kofinanzierung von Bund und Land vollumfänglich abdecken zu können.

Nach Vorlage des Landesbescheides kann die Vertragsunterzeichnung zwischen der Stadt Glauchau und dem erfolgreichen Bieter des Ausschreibungsverfahrens, der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG, voraussichtlich Anfang September 2021 stattfinden. Dies gibt den Weg frei, die ca. 1.300 Glauchauer Adressen der überwiegend privaten Haushalte sowie öffentlichen Einrichtungen wie bspw. Schulen des Loses 1 mit Glasfaseranschlüssen auszustatten. Die Arbeiten hierzu werden in Abhängigkeit der Wetterlage ggf. noch im 4. Quartal 2021 beginnen.

Der Breitbandausbau wird im Rahmen der Bundes-Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie durch die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ gefördert.

Mit Schreiben vom 08. September 2021 hat die Stadt Glauchau den Landesbescheid vom Freistaat Sachsen über die Zuwendung in endgültiger Höhe durch die Landesdirektion erhalten. Damit ist der Gesamtfinanzierungsbedarf durch die Kofinanzierung von Bund und Land abgedeckt. Der Breitbandausbau auf dem Gemeindegebiet der Stadt Glauchau umfasst ein Fördervolumen von insgesamt 19.338.028 €. Davon werden mit dem nun vorliegenden Landesbescheid 7.451.330 € aus Landesmitteln finanziert.

Als nächstes kann nun die Vertragsunterzeichnung zum Ausbau der privaten Adressen mit der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG zeitnah vollzogen werden.

Je nach Wetterlage beginnt der Ausbau der ca. 1.300 förderfähigen Adressen des Loses 1 im Stadtgebiet und den Ortschaften so zeitnah wie möglich im 1. Quartal 2022. Zunächst sind die nächsten Planungsunterlagen seitens der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG zu erarbeiten. Parallel werden die Eigentümer der förderfähigen Adressen angeschrieben und um Gestattungsvereinbarungen zum Anschluss der Gebäude mit Glasfaser geworben.

Der Ausbau in den Gewerbegebieten (Los 2) durch die enviaTEL GmbH läuft seit geraumer Zeit und wird vorrausichtlich Ende Oktober 2021 baulich abgeschlossen sein. Die Versorgung aller angeschlossenen Kunden mit schnellen Internet ist dann bis Ende November 2021 vorgesehen.

Der Breitbandausbau wird im Rahmen der Bundes-Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie durch die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ gefördert.

Am 26. November 2021 hat Oberbürgermeister Dr. Peter Dresler nach Erteilung eines Weisungsbeschlusses durch den Glauchauer Stadtrat den „Vertrag zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur“ mit der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG (eins energie) unterzeichnet. Damit können im Laufe der nächsten 1 ½ Jahre ca. 1.300 förderfähige Adressen (sogenannte „weiße Flecken“ mit einer Downloadrate von unter 30 Megabit/s) des Loses 1 im Stadtgebiet und in den Ortschaften mit Glasfaser erschlossen werden.

Die eins energie erarbeitet aktuell alle erforderlichen Planungsunterlagen, so dass mit der Verlegung im Jahr 2022 begonnen werden kann, sobald die Wetterlage es zulässt.

Im Auftrag der Stadt Glauchau werden nun die Eigentümer der förderfähigen Adressen durch die eins energie angeschrieben. Der entsprechende Brief enthält ein Anschreiben des Oberbürgermeisters und Informationsmaterial des Unternehmens zum weiteren Vorgehen. Die Eigentümer werden gebeten, die benötigten Gestattungsvereinbarungen zum Anschluss der Gebäude mit Glasfaser abzuschließen.

Online finden Sie alles Wissenswerte auf der von der eins energie eingerichteten Internetseite www.eins.de/glauchau

Der Breitbandausbau wird im Rahmen der Bundes-Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie durch die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ gefördert.

 

Nach der zügigen Einarbeitung seitens der neuen Beratungsfirma TKI Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH aus Chemnitz und den diversen notwendigen Abstimmungen ist die Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt.
Die Stadt Glauchau hat den Konkretisierungsantrag im online-Portal auf www.breitbandausschreibungen.de gestellt. Üblicherweise kommt es trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Antragstellung zu Nachfragen und Nachforderungen seitens des Fördermittelgebers. Den Umfang gilt es zunächst abzuwarten und dann schnellstmöglich nachzureichen, so dass der benötigte finale Fördermittelbescheid zeitnah erteilt werden kann.

 

Die Stadt Glauchau hat im Rahmen des Breitbandprojektes die Beratungsfirma gewechselt. Für das weitere Verfahren konnte die TKI Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH aus Chemnitz gewonnen werden. Der Auftrag umfasst unter anderem die Einarbeitung in das bisherige Verfahren und die Zusammenstellung der Unterlagen, um den Konkretisierungsantrag beim Fördermittelgeber einreichen zu können. Hierfür sind sowohl Abstimmungen mit den Telekommunikationsunternehmen (envia TEL GmbH und eins energie in Sachsen GmbH & Ko. KG) als auch mit den Bewilligungsstellen notwendig. Der Konkretisierungsantrag ist die Voraussetzung für den Erhalt eines finalen Fördermittelbescheides.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur vorzeitigen Baufreigabe, die Stellungnahme der Bundesnetzagentur zum Vertragsentwurf zwischen der Stadt Glauchau und der envia TEL liegen vor. Daher konnten Dr. Peter Dresler, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Glauchau, und Stephan Drescher, Geschäftsführer der envia TEL, am 17. Februar 2020 einen Vertrag zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur unterzeichnen.

envia TEL sorgt für zukunftsfähige Internetanbindungen in den Gewerbegebieten der Großen Kreisstadt Glauchau. Die Arbeiten an dem leistungsstarken Glasfasernetz sind in den Gewerbestandorten Industriegelände Glauchau Nordwest, Gewerbegebiet Niederlungwitz, Gewerbegebiet Am Heizwerk Reinholdshain und Industriegelände Nordost in den kommenden eineinhalb Jahren geplant. In den vier Gewerbestandorten werden rund 28 Kilometer Glasfaserleitungen verlegt.

„Ich freue mich, dass der Ausbau der Breitband-Infrastruktur in den Glauchauer Gewerbegebieten jetzt startet. Für die dort ansässigen Unternehmen werden damit optimale Bedingungen für die digitale Zukunft geschaffen“, sagt Dr. Peter Dresler.

Finanziert wird der Infrastrukturausbau durch das Bundesförderprogramm Breitband und durch den Freistaat Sachsen mit seinem Programm „Digitale Offensive Sachsen“ (DiOS).

Die ursprüngliche Angebotsaufforderung vom 14.11.2018 und im daraufhin durchgeführten Vergabeverfahren konnten nur die Leistungsmengen für Los 2 (förderfähige Adresspunkte innerhalb von Gewerbegebieten) vergeben werden. Für Los 1 (förderfähige Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe außerhalb von Gewerbegebieten) ging im Verfahren kein ausschreibungskonformes Angebot ein.

Mit der Wiederaufnahme des Vergabeverfahrens wird ein Netzbetreiber gesucht, welcher den Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den mit Los 1 bezeichneten Gebieten übernimmt. Die ursprünglichen wesentlichen Bedingungen des Auftrags bleiben unverändert. Der bisherige Kreis der Unternehmen, die sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes qualifizieren konnten, wird wieder in das Verfahren einbezogen.

Ein Dank geht an die eins energie in Sachsen GmbH & Ko. KG für die Zusendung eines finalen Angebotes zum Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Stadt Glauchau (Leistungsmengen aus Los 1).

Das Angebot hat sich unter Berücksichtigung der mitgeteilten Zuschlagskriterien als gesamtwirtschaftlichster Bieter für Los 1 im EU-weiten Vergabeverfahren durchgesetzt.

Auf Basis der im finalen Angebot ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke beantragt die Stadt Glauchau nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ finale Zuwendungsbescheide beim Bund sowie beim Land Sachsen. Eine Beauftragung ohne Vorbehalt sowie die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages kann erst erfolgen, wenn es gelingt finale Zuwendungsbescheide in der beantragten Höhe einzuholen.

 

Vorbehaltlich des Erhalts der finalen Zuwendungsbescheide von Bund und Land in der beantragten Höhe, beschließt der Stadtrat dem Angebot des Bieters eins energie in Sachsen GmbH & Ko. KG für das Los 1 den Zuschlag zu erteilen. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung beauftragt, den Konkretisierungsantrag zur Beantragung der finalen Fördermittelbescheide zu erstellen und einzureichen. Bei Notwendigkeit wird der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn (die förderrechtliche Unbedenklichkeit) durch die Fördermittelgeber (Bund und Land) und die damit einhergehende vorzeitige Baufreigabe beantragt.

Vorbehaltlich der Bewilligung des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns (der förderrechtlichen Unbedenklichkeit) durch die Fördermittelgeber (Bund und Land) und der damit einhergehenden vorzeitigen Baufreigabe, beschließt der Stadtrat dem Angebot der enviaTEL für das Los 2 den Zuschlag zu erteilen. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag für einen vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn bezogen auf Los 2 zu erstellen und einzureichen.