Bearbeiten von Anträgen auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde
Für das Ausstellen von Personenstandsurkunden ist das Standesamt Glauchau zuständig.
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Urkunden aus dem Geburtenregister sind 110 Jahre, aus dem Eheregister 80 Jahre und aus dem Sterberegister sind 30 Jahre rückwirkend möglich
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt beantragt werden, in welchem die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen wurde.
1. Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht bzw. von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen (z. B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder und Geschwister)
- Ausstellung einer Personenstandsurkunde 15,00 € und jeder weiteren in einem Arbeitsgang hergestellten Urkunde 7,00 €
- für einen Suchvorgang, z. B. bei Ahnen- und Familienforschung, kann eine Gebühr in Höhe von 30,00 - 225,00 € pro Fall fällig werden
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Geburtsbescheinigungen für Elterngeld
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Geburtsbescheinigungen für Kindergeld
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Geburtsbescheinigungen für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
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Geburtsurkunden für Rentenzwecke