Anmeldung einer Hundehaltung

Hundesteuer für das Halten von Hunden im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile von Glauchau
Die Haltung eines Hundes ist innerhalb von drei Wochen nach Aufnahme des Hundes, in der Stadtverwaltung Glauchau anzumelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Stadtverwaltung einen Hundesteuerbescheid sowie eine Hundesteuermarke, in die eine Nummer eingeprägt ist. Sollte Ihr Hund einmal aufgefunden werden, so können wir anhand dieser Nummer den/die Halter/-in ermitteln.
 
Hinweis:
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten, gültigen Hundesteuermarke laufen lassen. 
 
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung:
 
  • Rassenachweis (z. B. Impfausweis)
  • Herkunftsnachweis (Name und Anschrift des ehemaligen Besitzers des Hundes)
  • Bei Umzug den Nachweis über die Abmeldung des Hundes im ehemaligen Wohnort
Formular:
Anmeldung einer Hundehaltung
 
Bearbeitungsgebühren:
gebührenfrei
 
Die Stadt Glauchau erhebt eine Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung vom 24.11.2005 welche zum 01.01.2006 in Kraft getreten ist.
 
Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr:
 
  • für den ersten Hund 54,00 € für den zweiten Hund 84,00 € für jeden weiteren Hund 96,00 €
  • für jeden gefährlichen Hund im Sinne § 6 Hundesteuersatzung 390,00 €

Abmeldung einer Hundehaltung

Endet die Haltung eines Hundes, so ist dies der Stadtverwaltung Glauchau innerhalb von drei Wochen schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind mit der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Des Weiteren ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
 
Notwendige Unterlagen für die Abmeldung:
 
  • die Hundesteuermarke
  • evtl. neue Wohnanschrift soweit vom Hundesteuerbescheid abweichend
  • evtl. Bankverbindung zur Erstattung der Hundesteuer
Formular: 

Abmeldung einer Hundehaltung
 
Bearbeitungsgebühren:
 
gebührenfrei