Schiedsstelle im Rathaus Glauchau
![Friedensrichter © Stadt Glauchau Janet Hoffmann und René Rau beraten und schlichten bei Unstimmigkeiten.](https://cms-glauchau.zv-kisa.de/de/datei/vorschau/350x250/id/5068,23/schiedsstelle_glauchau.jpg)
![Friedensrichter © Stadt Glauchau Janet Hoffmann und René Rau beraten und schlichten bei Unstimmigkeiten.](https://cms-glauchau.zv-kisa.de/de/datei/vorschau/576x411/id/5068,23/schiedsstelle_glauchau.jpg)
Die Schiedsstelle der Großen Kreisstadt Glauchau ist für alle o.g. Aufgaben zuständig in deren Fällen der Antraggegner (nicht Antragsteller) in Glauchau oder einem der Ortsteile wohnt.
Weiterhin ist die Schiedsstelle Glauchau auch für die Gemeinde Callenberg mit den dazugehörigen Ortschaften Falken, Grumbach, Langenberg, Langenchursdorf, Meinsdorf und Reichenbach zuständig.
Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist kostengünstig, unbürokratisch und zeitsparend. Die Verfahren sind nicht öffentlich und die Friedensrichter sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.
Bei einem förmlichen Verfahren (Schlichtungs- und Sühneverfahren) fallen Kosten von ca. 50 Euro an, dies ist aber gegenüber Gerichtskosten bedeutend geringer. Die Kosten sind bei Antragstellung zu entrichten.
Die reine Beratung und Auskunftserteilung ist kostenlos.
Weitere Informationen zu den Verfahrensabläufen erteilen Ihnen die Friedensrichter.