„Schlichten ist besser als Richten“
Unter diesem Motto tragen Friedensrichterinnen und Friedensrichter dazu bei, dass sich Menschen mit Meinungsverschiedenheiten ohne Einschaltung des Gerichtes einigen können. Der Friedensrichter entscheidet nicht, er fällt kein Urteil, sondern er vermittelt zwischen den streitenden Parteien.
Die Friedensrichter
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Friedensrichtern wahrgenommen. Sie werden vom Stadtrat gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Ziel der Friedensrichter ist es stets, dass sich die Parteien in einer ruhigen, neutralen Atmosphäre einigen und der soziale Frieden wiederhergestellt wird.
Die Sprechstunde findet jeden letzten Dienstag eines Monats von 17:00 - 18:00 Uhr im Rathaus, Markt 1, im Zimmer 6.31 statt. Über die Geschäftsstelle im Rathaus oder die Mailadresse der Friedensrichter können Sie, unabhängig von den Sprechzeiten, vorab Kontakt aufnehmen, Termine vereinbaren oder Anfragen stellen.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG).