Hinweise zum Brauchtumsfeuer am 30.04.2025
Für die Durchführung eines Brauchtumsfeuers am 30.04.2025 ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Polizeiverordnung der Stadt Glauchau erforderlich.
Nutzen Sie bitte vorrangig die Beantragung über den Formular-Service des Freistaates Sachsen.
Für das Brauchtumsfeuer ist alternativ auch eine Beantragung bis zum 23.04.2025 mit dem angefügten Formular möglich.
Weitere Informationen zu den Regeln für Brauchtumsfeuer und zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung erhalten Sie hier.