Anmeldung zur Eheschließung

Für die Anmeldung zur Eheschließung sind folgende Unterlagen notwendig:

Beide Partner sind ledig, volljährig und deutsche Staatsangehörige:
  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift oder Ausdruck aus dem Geburtsregister 
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgerbüro
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Werden gemeinsame Kinder mit in die Ehe gebracht, zusätzlich:
  • Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Erklärung über gemeinsames Sorgerecht
War ein Partner bereits verheiratet:
  • eine neu ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, ggf. die Sterbeurkunde des Partners oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
War eine Lebenspartnerschaft begründet:
  • Nachweis über die Begründung, ggf. Nachweis über die Auflösung

In allen anderen Fällen, wenn ein Partner/eine Partnerin eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert wurde, die letzte Eheschließung im Ausland war, gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden, sollte zumindest ein Partner persönlich im Standesamt vorsprechen. Hier erhalten Sie darüber Auskunft, welche Unterlagen erforderlich sind und über die Möglichkeiten deren Beschaffung.

Anmeldung der Eheschließung:
  • Anmeldung erfolgt im Standesamt frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin und hat eine Gültigkeit von 6 Monaten
Wo sind welche Unterlagen erhältlich?
  • Abschrift oder Ausdruck aus dem Geburtsregister beim Standesamt in welchem die Geburt beurkundet wurde
  • Eheurkunde beim Standesamt der Eheschließung
  • Sterbeurkunde beim Standesamt in welchem der Sterbefall beurkundet wurde
Bearbeitungsfristen:

Sind alle Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorhanden, dann kann selbige im Standesamt vorgenommen werden. Beide Partner kommen hierfür persönlich zu den Öffnungszeiten in das Standesamt. Sollte einer der Partner verhindert sein, kann der andere mit einer entsprechenden Vollmacht allein die Eheschließung anmelden.