Sozial- und Altenhilfe

Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten, haben Rechtsanspruch auf Sozialhilfe. Personen, denen Schwierigkeiten durch das Alter entstehen, soll Altenhilfe gewährt werden. Diese soll dazu beitragen, altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, um alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
 
Nähere Auskünfte erhalten Sie über das

Landratsamt Landkreis Zwickau
Sozialamt / SG Hilfe für besondere Lebenslagen
Werdauer Straße 62, Haus 1, 08056 Zwickau
Telefon: 0375/4402-22243