Anmeldung einer Wohnung

Wer in eine Wohnung in Glauchau einzieht,  ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro Glauchau anzumelden. Dies gilt auch für die Anmeldung einer Nebenwohnung.

Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Für Kinder unter 16 Jahren sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.

Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, ohne dass der mit sorgeberechtigte Elternteil sich entsprechend ummeldet, hat sich die Meldebehörde daher vorab das Einverständnis des anderen Elternteils mit der Bestimmung der Hauptwohnung durch den ummeldenden Elternteil, eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen zu lassen. Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird. 

Alle Familienmitglieder (auch die Kinder) müssen bei einer Anmeldung des Wohnsitzes in Glauchau persönlich erscheinen. Die Abänderung der Daten auf dem Personalausweis, im Reisepass oder Kinderreisepass übernimmt das zuständige Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro des neuen Wohnsitzes.

Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet werden. Die Geburtenmitteilung erfolgt automatisch vom Standesamt an das Einwohnermeldeamt.

Die Übermittlung per Computer ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass es durch die Verletzung der Meldepflicht zu Problemen z. B. bei der Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle sowie bei der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie Lohnsteuerkarte oder Wahlbenachrichtigung kommen kann.   

Bitte beachten Sie nachfolgend aufgeführte Verwaltungsdienste:
  • An- Um- und Abmeldung  eines Kraftfahrzeuges
    Die zuständige Zulassungsstelle für Glauchau ist der Landkreis Zwickau.
  • Abfallentsorgung - alle Hauseigentümer müssen sich bei einem Umzug bei dem zuständigen Abfallamt an-bzw. abmelden. Für Glauchau ist der Landkreis Zwickau zuständig.
  • Adressbekanntgabe - bitte denken Sie daran, Ihre neue Adresse allen wichtigen Institutionen (Steueramt z. B. Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer; Versorgungsträger z. B. Telefon, Post, Stromanbieter, Wasser, Abwasser; Versicherungen) mitzuteilen. 
  • An- und Abmeldung einer Hundehaltung - Anmeldung eines Hundes in Verbindung mit der Ausgabe einer Hundemarke od. Abmeldung bei Wegzug. Zuständig ist die Stadtverwaltung Glauchau, Abt. Steuern
  • Wohngeldbeantragung
    Wenn Sie bei einem Wohnungswechsel Wohngeld benötigen, so können  Sie einen entsprechenden Antrag in der Wohngeldstelle im Bürgerbüro stellen.
  • Anmeldung in einer Kindertagesstätte / Hort oder Schule
    Zuständig für die Antragsannahme ist die Stadtverwaltung Glauchau, Abt. Schulverwaltung/Kindertagesstätten  
  • Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
    Sollten Sie beim Zu-, Um- oder Wegzug einen Container stellen wollen oder Sie benötigen eine Parkplatzreservierung für Ihren Umzugswagen, reichen Sie im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Glauchau einen Antrag auf Sondernutzung ein.  
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung:
  • Anmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass; bei Kindern: Kinderreisepass (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunden aller Familienangehörigen (Erwachsene und Kinder)
  • ggf. Einverständniserklärung der Eltern für minderjährige Kinder (unter 16 Jahre), familiengerichtliche Entscheidung über die Aufenthaltsbestimmung
  • beim Zuzug von ausländischen Personen: amtlich übersetzte Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden)
Bearbeitungsfristen:
Die Anmeldung erfolgt sofort bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro.
 
Bearbeitungsgebühren:
gebührenfrei